- Resilienz
- Resilienz-Training
- Resilienz-Coaching
- Integrale Methode
- Betriebliches Gesundheitsmanagment
- Betriebliche Gesundheitspolitik
- Gesundheitsförderung
- Seminare/Workshops
- Vorträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
coaching for health: Beratung
§ 1 Allgemeines
- Coaching for health, Gudrun Reilhofer-Siegle (nachfolgend Beraterin) bietet Beratung und Umsetzungsbegleitung zur Betrieblichen Gesundheitspolitik, zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Betrieblicher Gesundheitsförderung/Prävention an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind unter Ausschluss möglicher AGBs des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Leistungen der Beraterin. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertrags- und Leistungsgegenstand, Informationspflichten, Durchführung
- Einzelheiten über den Leistungsumfang sowie die Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Kunden richtet sich nach den individuellen Angebots- und Vertrags-
unterlagen.
- Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der Beraterin zu erbringenden Leistungen.
- Der Kunde prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und
Rücksendung des Angebots nimmt der Kunde dieses verbindlich an.
- Der Kunde trägt Sorge für die möglichst umfassende und zutreffende Information der Beraterin über
die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigten Daten wie Aufbau- und Ablauforganisation,
Personalkennzahlen und aktuelle Situation seines Unternehmens sowie die Daten, die die
Beraterin bei ihrer Arbeit für den Kunden berücksichtigen soll. Er trägt Sorge für die
Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die seine Mitarbeiter
aufgrund der Absprachen zwischen ihm und der Beraterin für den Auftrag beitragen sollen.
- Von der Beraterin erstellte Zwischenberichte, Gesprächsprotokolle und ähnlichem überprüft der
Kunde unverzüglich nach Erhalt, ob die hierin enthaltenen Informationen zutreffen. Ggf. erforderliche
Änderungen oder Ergänzungen teilt er der Beraterin unverzüglich schriftlich mit.
- Die Beraterin ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, sachverständige Dritte und andere
Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen.
- Weitere - mit dem Kunden abgestimmte - Dienstleister für die von der Beraterin organisierten
präventiven Maßnahmen werden vom Kunden selbst beauftragt und bezahlt.
§ 3 Geheimhaltung, Datenschutz
- Die Beraterin und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige
vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im
Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und
nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen
Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur
Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche
Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur
Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 4 Folgen von Leistungshindernissen, Änderungen der zu erbringenden Leistung
- Mehraufwand, welcher der Beraterin infolge von Verstößen des Kunden gegen seine Pflichten aus individuellen Vereinbarungen und aus § 2 und § 3 dieser AGBs entsteht, darf die Beraterin zu den vereinbarten Stunden- und Tagessätzen berechnen, auch wenn hierdurch ein vereinbartes Honorarbudget überschritten wird.
- Erfüllt der Kunde eine seiner vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten oder die gemäß
§ 2 dieser AGBs vereinbarten Pflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, wird die
Beraterin dem Kunden schriftlich anzeigen, dass sie wegen der fehlenden Mitwirkung in der
Ausführung ihrer Leistung behindert ist, wobei die entsprechende fehlende Mitwirkung des Kunden
detailliert und konkret zu beschreiben ist. Aufgrund der fehlenden Mitwirkung können sich die
vereinbarten Ausführungsfristen verlängern. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen allein zu
Lasten des Kunden.
- Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden wird die Beraterin den dazu erforderlichen
Aufwand entsprechend der vereinbarten Honorarsätze berechnen.
§ 5 Haftung
- Die Beraterin haftet für die von ihr aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachte Schäden, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Beraterin für Schäden nur, wenn sie von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung der Beraterin beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen sie vernünftigerweise rechnen musste. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung und Schadensminimierung bleibt unberührt.
§ 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung / Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse des Coach
- Die Beraterin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Leistungstermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Leistungshindernisse, die die Vertragserfüllung hemmen, sind von der Beraterin innerhalb von zwei Tagen nach deren Auftreten dem Kunden mit zu teilen.
§ 7 Preise, Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt,
sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- "Manntage" sind Arbeitstage zu je 8 Stunden, exklusive Aufwand für An- und Abreise beim
Kunden innerhalb Münchens und Einzugsgebiet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt die
Beraterin Leistungen mit den jeweils geltenden Honorarsätzen in Rechnung.
- Reise- und Übernachtungskosten außerhalb München und Einzugsgebiet werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Alle Preise verstehen sich in Euro.
- Zahlungen sind 10 Tage nach Datum der Rechnung fällig.
- Solange der Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung der Beraterin in Verzug ist, darf
sie ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des
jeweiligen Auftrags gehen allein zu Lasten des Kunden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Erfüllungsort für die Leistungen der Beraterin und Gerichtsstand ist München.
§ 9 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regeln dieser AGB's ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
betreffenden Regelung objektiv möglichst nahe kommt.
coaching for health: Coaching und Training
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- SCoaching for health, Gudrun Reilhofer-Siegle (nachfolgend auch Coach), führt Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (nachfolgend auch Klienten) als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen zu Verbindlichkeit mit Gudrun Reilhofer-Siegle schriftlich vereinbart sein.
§ 2 Vertrags- und Leistungsgegenstand
- Die vom Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Verträge werden schriftlich geschlossen.
- Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der Beraterin zu erbringenden Leistungen. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
- Der Klient/Auftraggeber prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots nimmt der Kunde dieses verbindlich an.
- Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber.
§ 3 Durchführung von Trainings
- Bei Inhouse-Trainings wird davon ausgegangen, dass diese in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. Wünscht der Auftraggeber das Training nicht in seinen Räumlichkeiten, übernimmt der Auftraggeber Organisation und Kosten von Räumlichkeiten/ Arbeitsmaterial/ Bewirtung/ Übernachtung der Teilnehmer
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die jeweilige Ausstattung mit Arbeitsmaterial, Stühlen, Tischen sowie deren Anordnung entsprechend der Absprache mit dem Coach, rechtzeitig vor Beginn des Trainings vorgenommen wird.
§ 4 Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
- Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
- Für Leistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in dem Coaching-/Trainingsvertrag vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise-
und Übernachtungskosten außerhalb München und Einzugsgebiet, werden dem Klienten bzw.
Auftraggeber in angemessenem Rahmen gesondert in Rechnung gestellt. Reise- und Übernachtungskosten des Klienten bzw. vom Auftraggeber angemeldeter Trainingsteilnehmer gehen zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient bzw. Auftraggeber als Schuldner des Coaching- Trainingshonorars.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro.
- olange der Klient/Auftraggeber mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung des Coach in Verzug ist, darf sie ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des jeweiligen Auftrags gehen allein zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient.
- Umfangreiche Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt.
§ 5 Absage eines Termins
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
- Zeit und Ort des Coachings/Trainings werden von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
- Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktage - der Trainings bis spätestens 30 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen bzw. Absage eines Trainings 10 Werktage bis zum Trainingstag oder weniger wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Der Klient/Auftraggeber ist für den Zugang der Absage verantwortlich.
- Es bleibt dem Coach vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die ihn zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten zwei Werktage vor dem Termin bewegen.
§ 6 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
- Gudrun Reilhofer-Siegle ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching/Training- Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder vom Coach nicht zu vertretenden Umständen entstanden sind. In diesem Fall wird die Coach den Klienten/Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient/Auftraggeber unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Die Terminverschiebung geschieht unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht.
§ 7 Copyright
- Alle an den Klienten/Trainingsteilnehmern ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten/der Trainingsteilnehmer bestimmt. Wird zwischen Klient/Auftraggeber und Coach ein Coaching/Trainings-Bericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.
- Das Urheberrecht an den Coaching/Training-Konzepten und Unterlagen gehört allein Gudrun Reilhofer-Siegle. Dem Klienten/Auftraggeber/Trainingsteilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Gudrun Reilhofer-Siegle ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt, kann jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 8 Versicherungsschutz
- Jeder Klient/Trainingsteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen/ des Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching/Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 9 Haftung
- Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen/Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und zwecke in jeder Phase des Coachings/Trainings offen legen. Bei der Tätigkeit von Gudrun Reilhofer-Siegle handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
§ 10 Vertraulichkeit
- Gudrun Reilhofer-Siegle verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Klienten
- Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.
§ 12 Abgrenzung zur Psychotherapie
- Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem - und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.
- Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
§ 13 Sektenerklärung
- Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Trainings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
§ 14 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regeln dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Regelung objektiv möglichst nahe kommt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist München. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 1 Allgemeines
- Coaching for health, Gudrun Reilhofer-Siegle (nachfolgend Beraterin) bietet Beratung und Umsetzungsbegleitung zur Betrieblichen Gesundheitspolitik, zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Betrieblicher Gesundheitsförderung/Prävention an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind unter Ausschluss möglicher AGBs des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Leistungen der Beraterin. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertrags- und Leistungsgegenstand, Informationspflichten, Durchführung
- Einzelheiten über den Leistungsumfang sowie die Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Kunden richtet sich nach den individuellen Angebots- und Vertrags- unterlagen.
- Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der Beraterin zu erbringenden Leistungen.
- Der Kunde prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots nimmt der Kunde dieses verbindlich an.
- Der Kunde trägt Sorge für die möglichst umfassende und zutreffende Information der Beraterin über die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigten Daten wie Aufbau- und Ablauforganisation, Personalkennzahlen und aktuelle Situation seines Unternehmens sowie die Daten, die die Beraterin bei ihrer Arbeit für den Kunden berücksichtigen soll. Er trägt Sorge für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die seine Mitarbeiter aufgrund der Absprachen zwischen ihm und der Beraterin für den Auftrag beitragen sollen.
- Von der Beraterin erstellte Zwischenberichte, Gesprächsprotokolle und ähnlichem überprüft der Kunde unverzüglich nach Erhalt, ob die hierin enthaltenen Informationen zutreffen. Ggf. erforderliche Änderungen oder Ergänzungen teilt er der Beraterin unverzüglich schriftlich mit.
- Die Beraterin ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen.
- Weitere - mit dem Kunden abgestimmte - Dienstleister für die von der Beraterin organisierten präventiven Maßnahmen werden vom Kunden selbst beauftragt und bezahlt.
§ 3 Geheimhaltung, Datenschutz
- Die Beraterin und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 4 Folgen von Leistungshindernissen, Änderungen der zu erbringenden Leistung
- Mehraufwand, welcher der Beraterin infolge von Verstößen des Kunden gegen seine Pflichten aus individuellen Vereinbarungen und aus § 2 und § 3 dieser AGBs entsteht, darf die Beraterin zu den vereinbarten Stunden- und Tagessätzen berechnen, auch wenn hierdurch ein vereinbartes Honorarbudget überschritten wird.
- Erfüllt der Kunde eine seiner vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten oder die gemäß § 2 dieser AGBs vereinbarten Pflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, wird die Beraterin dem Kunden schriftlich anzeigen, dass sie wegen der fehlenden Mitwirkung in der Ausführung ihrer Leistung behindert ist, wobei die entsprechende fehlende Mitwirkung des Kunden detailliert und konkret zu beschreiben ist. Aufgrund der fehlenden Mitwirkung können sich die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen allein zu Lasten des Kunden.
- Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden wird die Beraterin den dazu erforderlichen Aufwand entsprechend der vereinbarten Honorarsätze berechnen.
§ 5 Haftung
- Die Beraterin haftet für die von ihr aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachte Schäden, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Beraterin für Schäden nur, wenn sie von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung der Beraterin beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen sie vernünftigerweise rechnen musste. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung und Schadensminimierung bleibt unberührt.
§ 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung / Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse des Coach
- Die Beraterin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Leistungstermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Leistungshindernisse, die die Vertragserfüllung hemmen, sind von der Beraterin innerhalb von zwei Tagen nach deren Auftreten dem Kunden mit zu teilen.
§ 7 Preise, Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- "Manntage" sind Arbeitstage zu je 8 Stunden, exklusive Aufwand für An- und Abreise beim Kunden innerhalb Münchens und Einzugsgebiet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt die Beraterin Leistungen mit den jeweils geltenden Honorarsätzen in Rechnung.
- Reise- und Übernachtungskosten außerhalb München und Einzugsgebiet werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Alle Preise verstehen sich in Euro.
- Zahlungen sind 10 Tage nach Datum der Rechnung fällig.
- Solange der Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung der Beraterin in Verzug ist, darf sie ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des jeweiligen Auftrags gehen allein zu Lasten des Kunden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Erfüllungsort für die Leistungen der Beraterin und Gerichtsstand ist München.
§ 9 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regeln dieser AGB's ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Regelung objektiv möglichst nahe kommt.
coaching for health: Coaching und Training
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- SCoaching for health, Gudrun Reilhofer-Siegle (nachfolgend auch Coach), führt Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (nachfolgend auch Klienten) als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen zu Verbindlichkeit mit Gudrun Reilhofer-Siegle schriftlich vereinbart sein.
§ 2 Vertrags- und Leistungsgegenstand
- Die vom Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Verträge werden schriftlich geschlossen.
- Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der Beraterin zu erbringenden Leistungen. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
- Der Klient/Auftraggeber prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots nimmt der Kunde dieses verbindlich an.
- Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber.
§ 3 Durchführung von Trainings
- Bei Inhouse-Trainings wird davon ausgegangen, dass diese in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. Wünscht der Auftraggeber das Training nicht in seinen Räumlichkeiten, übernimmt der Auftraggeber Organisation und Kosten von Räumlichkeiten/ Arbeitsmaterial/ Bewirtung/ Übernachtung der Teilnehmer
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die jeweilige Ausstattung mit Arbeitsmaterial, Stühlen, Tischen sowie deren Anordnung entsprechend der Absprache mit dem Coach, rechtzeitig vor Beginn des Trainings vorgenommen wird.
§ 4 Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
- Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
- Für Leistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in dem Coaching-/Trainingsvertrag vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise-
und Übernachtungskosten außerhalb München und Einzugsgebiet, werden dem Klienten bzw.
Auftraggeber in angemessenem Rahmen gesondert in Rechnung gestellt. Reise- und Übernachtungskosten des Klienten bzw. vom Auftraggeber angemeldeter Trainingsteilnehmer gehen zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient bzw. Auftraggeber als Schuldner des Coaching- Trainingshonorars.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro.
- olange der Klient/Auftraggeber mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung des Coach in Verzug ist, darf sie ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des jeweiligen Auftrags gehen allein zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient.
- Umfangreiche Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt.
§ 5 Absage eines Termins
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
- Zeit und Ort des Coachings/Trainings werden von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
- Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktage - der Trainings bis spätestens 30 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen bzw. Absage eines Trainings 10 Werktage bis zum Trainingstag oder weniger wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Der Klient/Auftraggeber ist für den Zugang der Absage verantwortlich.
- Es bleibt dem Coach vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die ihn zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten zwei Werktage vor dem Termin bewegen.
§ 6 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
- Gudrun Reilhofer-Siegle ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching/Training- Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder vom Coach nicht zu vertretenden Umständen entstanden sind. In diesem Fall wird die Coach den Klienten/Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient/Auftraggeber unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Die Terminverschiebung geschieht unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht.
§ 7 Copyright
- Alle an den Klienten/Trainingsteilnehmern ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten/der Trainingsteilnehmer bestimmt. Wird zwischen Klient/Auftraggeber und Coach ein Coaching/Trainings-Bericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.
- Das Urheberrecht an den Coaching/Training-Konzepten und Unterlagen gehört allein Gudrun Reilhofer-Siegle. Dem Klienten/Auftraggeber/Trainingsteilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Gudrun Reilhofer-Siegle ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt, kann jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 8 Versicherungsschutz
- Jeder Klient/Trainingsteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen/ des Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching/Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 9 Haftung
- Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen/Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und zwecke in jeder Phase des Coachings/Trainings offen legen. Bei der Tätigkeit von Gudrun Reilhofer-Siegle handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
§ 10 Vertraulichkeit
- Gudrun Reilhofer-Siegle verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Klienten
- Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.
§ 12 Abgrenzung zur Psychotherapie
- Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem - und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.
- Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
§ 13 Sektenerklärung
- Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Trainings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
§ 14 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regeln dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Regelung objektiv möglichst nahe kommt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist München. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- SCoaching for health, Gudrun Reilhofer-Siegle (nachfolgend auch Coach), führt Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (nachfolgend auch Klienten) als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen zu Verbindlichkeit mit Gudrun Reilhofer-Siegle schriftlich vereinbart sein.
§ 2 Vertrags- und Leistungsgegenstand
- Die vom Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Verträge werden schriftlich geschlossen.
- Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der Beraterin zu erbringenden Leistungen. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
- Der Klient/Auftraggeber prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots nimmt der Kunde dieses verbindlich an.
- Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber.
§ 3 Durchführung von Trainings
- Bei Inhouse-Trainings wird davon ausgegangen, dass diese in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. Wünscht der Auftraggeber das Training nicht in seinen Räumlichkeiten, übernimmt der Auftraggeber Organisation und Kosten von Räumlichkeiten/ Arbeitsmaterial/ Bewirtung/ Übernachtung der Teilnehmer
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die jeweilige Ausstattung mit Arbeitsmaterial, Stühlen, Tischen sowie deren Anordnung entsprechend der Absprache mit dem Coach, rechtzeitig vor Beginn des Trainings vorgenommen wird.
§ 4 Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
- Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
- Für Leistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in dem Coaching-/Trainingsvertrag vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise- und Übernachtungskosten außerhalb München und Einzugsgebiet, werden dem Klienten bzw. Auftraggeber in angemessenem Rahmen gesondert in Rechnung gestellt. Reise- und Übernachtungskosten des Klienten bzw. vom Auftraggeber angemeldeter Trainingsteilnehmer gehen zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient bzw. Auftraggeber als Schuldner des Coaching- Trainingshonorars.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro.
- olange der Klient/Auftraggeber mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung des Coach in Verzug ist, darf sie ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des jeweiligen Auftrags gehen allein zu Lasten des Klienten/Auftraggebers.
- Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient.
- Umfangreiche Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt.
§ 5 Absage eines Termins
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
- Zeit und Ort des Coachings/Trainings werden von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
- Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktage - der Trainings bis spätestens 30 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen bzw. Absage eines Trainings 10 Werktage bis zum Trainingstag oder weniger wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Der Klient/Auftraggeber ist für den Zugang der Absage verantwortlich.
- Es bleibt dem Coach vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die ihn zum Verzicht auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten zwei Werktage vor dem Termin bewegen.
§ 6 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
- Gudrun Reilhofer-Siegle ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching/Training- Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder vom Coach nicht zu vertretenden Umständen entstanden sind. In diesem Fall wird die Coach den Klienten/Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient/Auftraggeber unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Die Terminverschiebung geschieht unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht.
§ 7 Copyright
- Alle an den Klienten/Trainingsteilnehmern ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten/der Trainingsteilnehmer bestimmt. Wird zwischen Klient/Auftraggeber und Coach ein Coaching/Trainings-Bericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.
- Das Urheberrecht an den Coaching/Training-Konzepten und Unterlagen gehört allein Gudrun Reilhofer-Siegle. Dem Klienten/Auftraggeber/Trainingsteilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Gudrun Reilhofer-Siegle ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt, kann jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 8 Versicherungsschutz
- Jeder Klient/Trainingsteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen/ des Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching/Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 9 Haftung
- Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen/Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und zwecke in jeder Phase des Coachings/Trainings offen legen. Bei der Tätigkeit von Gudrun Reilhofer-Siegle handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
§ 10 Vertraulichkeit
- Gudrun Reilhofer-Siegle verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Klienten
- Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.
§ 12 Abgrenzung zur Psychotherapie
- Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem - und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.
- Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
§ 13 Sektenerklärung
- Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Trainings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
§ 14 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regeln dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Regelung objektiv möglichst nahe kommt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist München. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: März 2011